Ausschreibung der STARTSTIPENDIEN 2012
Unter dem Titel "STARTSTIPENDIEN 2012" schreibt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 90 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs in folgenden Bereichen aus:
10 STARTSTIPENDIEN für Bildende Kunst
10 STARTSTIPENDIEN für Architektur und Design
5 STARTSTIPENDIEN für künstlerische Fotografie
5 STARTSTIPENDIEN für Video- und Medienkunst
5 STARTSTIPENDIEN für Mode
35 STARTSTIPENDIEN für Musik und darstellende Kunst
5 STARTSTIPENDIEN für Filmkunst
15 STARTSTIPENDIEN für Literatur
Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. Die Stipendien haben eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je € 6.600 dotiert. Das Vorhaben muss 2012 begonnen werden. Eine Bewerbung ist nur einmalig und nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich. Zudem werden aus den Bewerbungen von der jeweiligen Jury Kandidatinnen, dh. Mentees, zur Teilnahme am Mentoringprogramm der Kunstsektion vorgeschlagen
(nähere Informationen)
Voraussetzungen:
Bewerbungen können von Künstlerinnen und Künstlern eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens drei Jahren in Österreich haben, wenn ihr einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt oder wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31.12.1976 geboren wurden.
Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung der Fristen beträgt max. 5 Jahre.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, denen im Jahr 2012 bereits ein Staatsstipendium oder ein anderes Langzeitstipendium zuerkannt wurde. Bereits vom BMUKK geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht berücksichtigt werden. Formal nicht entsprechende Anträge werden ohne Begründung zurückgesandt.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. März 2012 an das
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Kunstsektion
Concordiaplatz 2
1014 Wien
zu richten. Es gilt der Poststempel.
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